Küchenumzug, Küchenumbau, Küchenmodernisierung......
Das Leben verändert sich. Ihre Küche macht mit!
Sie wollen oder müssen umziehen ? Kein Problem: Ihre Küche zieht mit!
Beispiele:
1. Sie haben erst kürzlich eine neue Küche gekauft und
stehen vor einem Umzug. (z.B. Wohnungswechsel, Berufswechsel, Partnertrennung, etc.)
Die Küche ist praktisch neu.
2. Ihr(e) Nachmieter(in) bietet Ihnen viel zu wenig Geld für ihre von Ihnen perfekt gepflegte Küche. Alles funktioniert noch tadellos. Ausserdem ist Ihnen Ihre Küche richtig ans Herz gewachsen.
3. Ihre Küche ist noch einwandfrei. Um Energiekosten zu sparen, wollen Sie Ihren alten Kühlschrank austauschen und einen neuen Geschirrspüler einbauen lassen. Ausserdem sollen die Arbeitshöhen individuell auf die Nutzer eingerichtet werden.
Die Motive sind verschieden, sicherlich gibt es noch weitere.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin bei Ihnen zuhause.
Vorgehensweise beim Küchenumzug:
1. Bestandsaufnahme der aktuellen Küche.
2. Küchenaufmaß in der neuen Wohnung.
3. Sie erhalten unseren Vorschlag, wie Ihre vorhandenen Küchenmöbel in der neuen Wohnung eingebaut werden könnten.
Wir haben in den vergangenen Jahren etliche Küchen umgebaut und modernisiert. Hier ein gelungenes Beispiel für einen Küchenumzug: Die Schränke und Geräte unserer Kundin wurden im neuen Haus neu angeordnet und mit neuen Schränken und Arbeitsplatten ergänzt.
Hier die neue, mit den vorhandenen Möbeln gestaltete Küche im neuen Haus:

Das Photo rechts unten zeigt die Küche in der alten Wohnung mit Dachschrägen.
Aus der Küchenzeile haben wir eine Küche in L-Form gebaut, mit Möbeln aus dem gleichen Programm ergänzt und einen großen abgerundeten Frühstückstisch platziert. Sehr schön die Wand-Farbgestaltung und die Dekorationen unserer Kundin.

Steuertipp:
"Zu den steuerlich geförderten Tätigkeiten zählen neben Gartenreparaturen zum Beispiel auch Reparaturen und Austausch von Fenstern oder Türen, das Streichen oder Lackieren von Fenstern oder Türen innen und außen, von Wandschränken, Heizkörpern und -rohren sowie Reparaturen oder Austausch von Bodenbelägen. Auch Ausgaben für die Modernisierung oder den Austausch einer Einbauküche können gegengerechnet werden."
Bis zu EUR 1.200,-- können in 2010 für alle Renovierungs-, Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen geltend gemacht werden.
Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland Berlin, Stand: März 2010